Krankenkassen und Selbstzahler

Grundsätzliches

Unser therapeutisches Behandlungsangebot steht Versicherten aller gesetzlichen (und nahezu aller privaten) Krankenkassen und für Selbstzahler offen. Wenn Sie sich für eine Therapie interessieren, nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-mail Kontakt auf.

Vor Therapiebeginn findet ein Erstgespräch statt, in dem Ihr/e Therapeut/in sich ein Bild von Ihrem Anliegen machen kann. Dabei werden Ihre Fragen geklärt und gemeinsam geschaut, ob eine psychotherapeutische Behandlung angeraten ist und Erfolg versprechend erscheint. In der Regel finden danach noch weitere vier so genannte probatorische Sitzungen statt, in denen die Diagnose festgelegt und die Behandlungsziele sowie das therapeutische Vorgehen besprochen werden.

Spätestens nach 5 Stunden muss dann für die Fortführung der Behandlung ein „Antrag auf Psychotherapie“ bei der Krankenkasse gestellt werden. Dafür ist dann auch das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung (Konsiliarbericht) erforderlich.

Als Privatleistung

Auch fast alle privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang – je nach gewähltem Tarif bei ihrer Versicherung – die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Diese sollten vor Behandlungsbeginn abgeklärt werden.
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Die Anzahl der Sitzungen sowie die Abstände dazwischen hängen vom individuellen Bedarf ab, finden jedoch meist wöchentlich statt.

Als Selbstzahler

Einige Patienten entscheiden sich dafür, als Selbstzahler die Therapiekosten selbst zu übernehmen. Diese richten sich in der Regel nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).